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Informationen zum SRC Seefunk
02.02.2010 09:37
Alter: 13 yrs
Bereits seit dem 01.September 2005 muss der Schiffsführer einer Charteryacht im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen im Besitz des SRC-Seefunkzeugnisses sein, wenn diese mit einer Funkanlage ausgestattet ist. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die ab dem Januar 2010 mit einem Bußgeld geahndet wird. Bisher war es ausreichend, wenn ein Mitglied der Crew über die entsprechende Ausbildung verfügte. Viele Vercharterer haben darauf reagiert und verlangen mittlerweile die Vorlage des Seefunkzeugnisses. Auch kommt es vor, das Vercharterer die Funkanlagen von ihren Yachten entfernen, was natürlich massiv zu Lasten der Sicherheit geht.
Aus diesem Grund bietet die Nautic noch rechtzeitig vor der Chartersaison zwei Kurse zum Erwerb des SRC-Seefunkzeugnisses an.
Termine: 20.02.-21.02.2010 15.05.-16.05.2010
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